doppelte Haushaltsführung
- doppelte Haushaltsführung
1. Begriff des Einkommensteuerrechts: Die aus betrieblichem Anlass notwendige Begründung eines zweiten Haushalts.
- 2. Voraussetzungen: Begrifflich setzt eine d.H. voraus, dass der Steuerpflichtige einen eigenen Hausstand hat und aus beruflichen Gründen in der Nähe seines Beschäftigungsorts noch eine Zweitwohnung unterhält. Nähere Voraussetzungen regelt R 37 LStR.
- 3. Steuerliche Behandlung: Die Kosten für d.H. sind steuerlich abzugsfähig als ⇡ Betriebsausgaben oder ⇡ Werbungskosten; die Regelung, dass sie nach mehr als zweijähriger Dauer der d.H. als ⇡ nicht-abzugsfähige Betriebsausgaben einzustufen sind, ist seit 2004 aufgehoben (§ 4 V Nr. 6a EStG a.F.).
Lexikon der Economics.
2013.
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doppelte Haushaltsführung — doppelte Haushaltsführung, steuerrechtlicher Begriff, der den Umstand betrifft, dass ein Steuerpflichtiger aus betrieblichen oder beruflichen Gründen außerhalb des Ortes, an dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und am… … Universal-Lexikon
Haushaltsführung — ⇡ doppelte Haushaltsführung … Lexikon der Economics
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